Satzung der St. Pantaleon-Schützenbruderschaft Roxel e.V.

hier zum Download (PDF- Format) S a t z u n g der St. Pantaleon-Schützenbruderschaft Roxel e.V. gegr. 1821 §1 Der Verein trägt den Namen: St. Pantaleon-Schützenbruderschaft Roxel e.V.. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Münster einzutragen. Der Verein hat seinen Sitz in Münster-ROXEL. §2 Die St. Pantaleon-Schützenbruderschaft Roxel e.V. verfolgt ausschließlich und unmittel- bar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist eine Vereinigung von Männern, die auf der Grundlage ihrer christlichen Überzeugung und in Bindung an die St. Pantaleon-Pfarrgemeinde Roxel die Pflege und Erhaltung althergebrachten heimatlichen Schützenbrauchtums und die Förderung von Gemeinsinn und Kameradschaft ausübt. 1. Bekenntnis des Glaubens durch a) Ausgleich sozialer und konfessioneller Spannungen im Geiste der Brüderlichkeit b) Werke christlicher Nächstenliebe 2. Liebe zur Heimat durch Pflege der geschichtlichen Überlieferung und des alther- gebrachten Brauchtums, vor allem des dem Schützenwesen eigentümlichen Schieß- spiels und Fahnenschwenkens. 3. Förderung des Gemeinsinns in Roxel durch a) Zusammenarbeit mit anderen Roxeler Vereinen b) Aufrichten des Mai- und Gemeindebaumes unter Mitwirkung von Roxeler Vereinen und sonstigen Gruppen Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keinen auf Gewinn ausgerichteten Geschäfts- zweck. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
St. Pantaleon Schützenbruderschaft Roxel e. V.

Satzung