Unser Schützenverein ist ein fester Bestandteil des örtlichen Gemeinschaftslebens.
Bei uns geht es nicht nur um den Schießsport – wir pflegen Traditionen,
fördern den Zusammenhalt im Ort und bringen Menschen aus der Region zusammen,
die sich mit unserem Vereinsleben identifizieren.
Wenn du dich mit unserer Heimat verbunden fühlst und Teil einer aktiven Gemeinschaft werden möchtest,
bist du hier genau richtig.
Mit deiner Mitgliedschaft bist du nicht nur beim Schützenfest in Münster-Roxel dabei,
sondern auch Teil vieler weiterer Veranstaltungen, die das Leben im Ort prägen.
Dazu gehören gemeinsame Feiern und Aktionen mit anderen Roxeler Vereinen,
in denen wir gemeinsam anpacken, wenn irgendwo Hilfe gebraucht wird.
Genau in diesen Momenten entstehen Gespräche, Kontakte und oft echte Freundschaften – und dieses Miteinander ist es,
was unsere Schützenbruderschaft so besonders macht.
Wir legen Wert darauf, neue Mitglieder herzlich aufzunehmen und ihnen den Einstieg leicht zu machen.
Durch unsere regional verankerte Vereinsstruktur findest du schnell Anschluss
und lernst Menschen kennen, die dieselbe Begeisterung und dieselben Werte teilen.
Die Beitrittserklärung, die du hier findest, ist der erste Schritt.
Nach dem Ausfüllen prüfen wir deinen Antrag und melden uns zeitnah zurück.
Wenn du Fragen zum Verein, zu unseren Traditionen oder zu den nächsten Veranstaltungen hast, sprich uns an.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, das unsere Gemeinschaft bereichert und unsere regionale Verbundenheit weiter stärkt.
Unser Schützenverein lebt von Menschen, die sich aktiv in das Vereinsleben einbringen und
Freude an der Gemeinschaft haben.
Die aktuelle Version der Satzung steht hier als Download zur Verfügung. Klicke auf das rote PDF-Icon, um diesen zu starten:
Zur kommenden Generalversammlung soll über eine neue Satzung abgestimmt werden. Eine Änderungversion gibt es hier. Klicke auf das grüne PDF-Icon, um diesen zu starten:
Die noch zu abzustimmende Version wird im Folgenden dargestellt:
Der Verein trägt den Namen: St. Pantaleon-Schützenbruderschaft Roxel e.V. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Münster eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Münster-Roxel.
Die St. Pantaleon Schützenbruderschaft Roxel e.V. ist eine Vereinigung von Männern, die auf der Grundlage ihrer christlichen Überzeugung und in Bindung an die St. Pantaleon-Pfarrgemeinde Roxel die Pflege und Erhaltung althergebrachten heimatlichen Schützenbrauchtums und die Förderung von Gemeinsinn und Kameradschaft ausübt.
Die St. Pantaleon-Schützenbruderschaft Roxel e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos Tätig und verfolgt keinen auf Gewinn ausgerichteten Geschäftszweck. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinne und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden und bei Auflösung oder bei Aufhebung des Vereins keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Verein. Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann mit 2/3 Mehrheit vom Vorstand schriftlich ausgesprochen werden, wenn in der Person des Mitglieds ein wichtiger Grund hierzu vorliegt, insbesondere sich das Mitglied einer unehrenhaften Handlung schuldig gemacht hat oder den Zwecken des Vereins beharrlich zuwidergehandelt hat. Die außerordentliche Vorstandssitzung, die über diesen Ausschluss abstimmt, kann frühestens eine Woche nach seiner Anhörung erfolgen. Gegen den Ausspruch des Ausschlusses findet die Berufung an die nächste Generalversammlung statt. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.
Organe der St. Pantaleon-Bruderschaft sind
Der Vorstand besteht aus
Dem Vorstand gehören als ordentliche Mitglieder an als geistiger Präses der Pfarrer der St. Pantaleon-Pfarre in Roxel sowie der im Geschäftsjahr amtierende König.
Der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Kassenwart und der Schriftführer werden auf jeweils fünf Jahre gewählt. Im Falle der Wiederwahl eines amtierenden Amtsinhabers in dasselbe Amt werden der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Kassenwart und der Schriftführer auf jeweils 2 Jahre gewählt. Alle weiteren Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahlen sollen möglichst auf der Generalversammlung im Herbst stattfinden.
Vom Vorstand bestimmt werden
Wiederwahl ist bei allen Vorstandsmitgliedern möglich.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Die St. Pantaleon-Schützenbruderschaft e.V. wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands im Sinne des § 26 BGB, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten.
Aufgaben des Vorstands sind die
Die beiden von der Generalversammlung zu wählenden Kassenprüfer, die dem Vorstand nicht angehören dürfen, sind berufen, die Kassen und Buchführung des Vereins zu kontrollieren und in der ordentlichen Generalversammlung hierüber zu berichten. Über ihre Prüfungen sind Prüfvermerke in den Geschäftsbüchern der Bruderschaft schriftlich anzubringen. Die Kassenprüfer haben jederzeit das Recht, die Bücher und Belege beim Kassierer und beim Vorstand einzusehen und Konten und Kasse zu prüfen. Die Amtszeit der Kassenprüfer beträgt zwei Jahre. Sie bleiben im Amt, bis Nachfolger gewählt sind. Nach Möglichkeit sollen sie je in einem geraden sowie ungraden Jahr gewählt werden.
Die Bruderschaft feiert alljährlich ein Sommerfest als große öffentliche festliche Veranstaltung. Sie kann zusätzlich ein Winterfest zu Ehren der Annette Droste zu Hülshoff und/ oder des amtierenden Königs feiern.
Beim alljährlich zu veranstaltenden Schützenfest findet das Königsschießen zur Ermittlung des Schützenkönigs statt. Die Erlangung der Königswürde durch den Königsschuss steht allen Mitgliedern der Bruderschaft nach einjähriger ununterbrochener Mitgliedschaft offen.
Der Schützenkönig ist verpflichtet, für die Königskette der Bruderschaft ein echt silbernes Schild mit Namensgravur zu stiften und zum nächsten Schützenfest den Vogel zu stellen. Er erhält von der Bruderschaft zur Lastenerleichterung eine finanzielle Unterstützung (Königsgeld), deren Höhe und Fälligkeit die Generalversammlung festlegt. Weitere Pflichten des Königs im Königsjahr können durch den Vorstand beschlossen werden.
Alle fünf Jahre findet das Kaiserschießen statt. Zur Teilnahme sind die Könige der Vorjahre der St. Pantaleon Schützenbruderschaft Roxel berechtigt. Lediglich der amtierende König kann nicht am Kaiserschießen teilnehmen. Der Kaiser ist verpflichtet, für die Kaiserkette ein echt silbernes Schild mit Namensgravur zu stiften und im darauffolgenden Kaiserschießen den Vogel zu stellen. Weitere Pflichten des Kaisers in den fünf Kaiserjahren können durch den Vorstand beschlossen werden.
Die Bruderschaft beteiligt sich mit Fahnen an der Fronleichnamsprozession und an der Pfarrprozession der Pfarre. Die Bruderschaft lässt alljährlich zwei Hochämter, eines anlässlich des Schützenfestes in Form der Feldandacht, halten für die lebenden und verstorbenen Mitglieder der Bruderschaft. Bei den Gottesdiensten nehmen die Fahnenabordnungen im Chor um den Altar Aufstellung.
Der Vorstand hat darüber zu wachen, dass die alten Besitztümer der Bruderschaft, die kunstwert haben, insbesondere das Königs- und Kaisersilber, Urkunden und Protokollbücher, sorgfältig und sicher aufbewahrt werden. Die Bruderschaft beteiligt sich an der Pflege christlicher und geschichtlicher Kultur der Heimat.
Die Satzung ist neu gefasst und gegliedert, den aktuellen Anforderungen angepasst und in dieser Form von der Mitgliederversammlung am TT.DD.JJJJ beschlossen worden. Mit dem Tag der Eintragung sind die bisherige Satzung außer Kraft und die vorstehende Fassung in Kraft getreten.
Nächste Veranstaltung: Weihnachtsmarkt der St. Pantaleon Schützenbruderschaft
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